Versicherungsvergleiche - Finazdienstleistungen ::
Deckungserweiterungen
| Fahrten im Ausland mit fremden Kraftfahrzeugen |
Schäden, die Sie oder Ihr (Ehe-) Partner als Fahrer
eines fremden Fahrzeugs (z.B. Mietwagen) auf einer Reise
im Ausland verursachen. Sie tritt ein, wenn die
Deckungssummen der Haftpflichtversicherung des fremden
Fahrzeugs aufgebraucht sind.
Der Versicherungsschutz für diese sog. "Mallorca-Police"
gilt im europäischen Ausland für PKW, Krafträder und
Campingfahrzeuge, die auf eine natürliche Person
zugelassen sind.
Der Versicherer leistet im Anschluss an die
Haftpflichtversicherung des fremden Fahrzeugs bis zur
Höhe von:
| € 2.500.000 | |
Personenschäden |
| € 500.000 |
für |
Sachschäden |
| € 50.000 | |
Vermögensschäden |
| Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten |
Eine Rabattübertragung ist zwischen Ehegatten möglich.
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