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Autoversicherungen - Haftpflichtversicherung
| Die Bestimmungen zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung im weiteren Autoversicherungen genannt, unterscheiden zwischen dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen |
Der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz gilt für die mitversicherten Personen genauso wie für den Versicherungsnehmer der Autoversicherung. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind wie der VN als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Nicht versichert dagegen sind Ansprüche des Versicherungsnehmers der Versicherung zu einer mitversicherten Person sowie Ansprüche der versicherten Personen untereinander.
Nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist der Abschluß einer KFZ Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Als freiwillige Autoversicherungen gelten dagegen der Abschluss einer Fahrzeug- oder Insassenunfallversicherung . Berechnen Sie schnell und einfach einen günstigen Beitrag für Ihr Auto, machen Sie einen Versicherungsvergleich und stellen Sie den Antrag für die Autoversicherungen direkt online.
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