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   Bauherrenversicherung - Informationen
 
 


 

In der Privathaftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung ist häufig schon das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung enthalten. Die Haftung ist jedoch bei fast allen Versicherern auf eine bestimmte Bausumme beschränkt.  Ab dieser Summe ist eine Bauherrenversicherung / Bauherrenhaftpflicht notwendig.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabungsarbeiten. Dabei ist das Haus- und Grundbesitzerrisiko für das zu bebauende Grundstück mitversichert.

mit der Beendigung der Bauarbeiten jedoch spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn endet die Versicherung und ist eine Verlängerung notwendig, wenn die Bauarbeiten in dieser Zeit nicht abgeschlossen worden sind.

Mit Beendigung der Bauherrenversicherung erlischt die mitversicherte Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer
 


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  Allgemeine Geschäftsbedingungen  Impressum   

 

 

Siehe auch Bauleistungsversicherung Bauherrenhaftpflicht Bauherrenhaftpflichtversicherung