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In der Privathaftpflichtversicherung und
in der Betriebshaftpflichtversicherung ist häufig schon das
Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung enthalten. Die Haftung
ist jedoch bei fast allen Versicherern auf eine bestimmte
Bausumme beschränkt. Ab dieser Summe ist eine
Bauherrenversicherung / Bauherrenhaftpflicht notwendig.
Versichert ist die gesetzliche
Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für
Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und
Grabungsarbeiten. Dabei ist das Haus- und
Grundbesitzerrisiko für das zu bebauende Grundstück
mitversichert.
mit der Beendigung der Bauarbeiten jedoch spätestens drei
Jahre nach Vertragsbeginn endet die Versicherung und ist
eine Verlängerung notwendig, wenn die Bauarbeiten in dieser
Zeit nicht abgeschlossen worden sind.
Mit Beendigung der Bauherrenversicherung
erlischt die mitversicherte Haftpflichtversicherung für
Haus- und Grundbesitzer
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