Versicherungsvergleiche - Finanzdienstleistungen : Hundeversicherung
Hundehaftpflicht -FAQ
Online Vergleich Hundehaftpflicht
FAQ - Häufig gestellte Fragen
1. Was ist in der Hundehaftpflicht nicht versichert?
Eine Haftpflichtversicherung die für alle Schadensereignisse aufkommt wird es nicht geben!
In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb sogenannte Ausschlüsse.
Nicht versichert ist zum Beispiel:
- gewerbliche und betriebliche Verwendung von Hunden.
- Schäden an Figuranten (Scheinverbrechern).
- Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
- selbst erlittene Schäden
2. Wann besteht Versicherungsschutz
Unter der Vorraussetzung daß der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.
Der Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag festgelegte Dauer.
Werden Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt so verlängern sie sich um ein Jahr.
3. Was ist bei Vertragsabschluss einer Hundehaftpflicht zu beachten?
Sie sollten eine möglichst hohe Deckungssumme abschließen, da Sie nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen müssen. (min 2 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden).
Manche Versicherer geben bei einem zweiten Tier Prämiennachlässe
Um jährlich die Möglichkeit einer Kündigung zu haben sollten Sie nur Jahresverträge abschließen.
Vereinbaren Sie jährliche Zahlungsweise und Ihnen wird kein Ratenzahlungszuschlag berechnet.
4. Was ist im Schadensfall zu tun?
Der Schaden sollte innerhalb einer Woche gemeldet werden. Schildern Sie die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben möglichst genau und wahrheitsgemäß. Sie sollten ohne eine Abstimmung mit Ihrem Versicherer keine Zahlung an den Geschädigten zahlen, dies überlassen Sie Ihrer Versicherung.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.