Kapital-Lebenversicherung FAQ

 

 

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 Kapitallebensversicherung -Informationen
 
 

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Lebensversicherung

1. Wann leistet die Kapitallebensversicherung?

Die Kapitallebensversicheung leistet in den zwei folgenden Fällen:

1.1 Bei Tod des Versicherten während der Vertragslaufzeit
In diesem Fall wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme der Lebensversicherung ausgezahlt.
Die Summen wird in der Regel an die im Vertrag bestimmte Person ausgezahlt. Automatisch gelten die Erben als bezugsberechtigt wenn keine klare vertragliche Regelung vorhanden ist.
 
1.2 Wenn der Versicherte den Vertagsablauf erlebt
In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme zuzüglich der angesammelten Überschuß- bzw. Gewinnanteile.



2. Wann leistet die Kapitallebensversicherung nicht?

Keine bzw. verminderte Leistungen werden erbracht:

2.1 Wenn der Versicherte vor Ablauf von drei Jahren nach Vertragsabschluß durch Selbstmord zu Tode kommt.
 
2.2 Wenn das Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht.
 
2.3 Wenn bei Vertragsabschluß die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß, unvollständig oder bewußt falsch beantwortet wurden und die nicht angegebenen Umstände mit dem Todesfall im Zusammenhang stehen.
 



3. Wann besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst- Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.



4. Was muss soll man beim Abschluss beachten?

Beim Abschluß einer Kapitallebensversicherung gibt es eine Vielzahl von beachtenswerten Kriterien.

Auf einige dieser Punkte möchten wir nachfolgend eingehen:

Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe sollen Leistungen erbracht werden, d.h. man sollte sich über sinnvolle Laufzeiten und Versicherungssummen Gedanken machen.

Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden

Um den Wertverlust der in der Regel über Jahrzehnte laufenden Verträge auszugleichen kann man eine sog. Dynamik vereinbaren. Hierbei werden Beiträge und Leistungen jährlich erhöht. Diese Erhöhung erfolgt entweder durch einen bereits bei Vertragsabschluß fest vereinbarten Prozentsatz, oder durch die prozentuale Steigerung des Höchstbetrages in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten.

Um im Todesfall Streitigkeiten zu verhindern sollte bereits bei Vertragsabschluß ein namentlicher Empfänger der Todesfalleistung benannt werden. Sie können diese Person  während der Vertragslaufzeit jederzeit ändern sofern nicht ausdrücklich ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde.


 

5. Was ist bei der Kündigung einer Lebensversicherung zu beachten?

Eine Kündigung sollte immer die letzte Möglichkeit darstellen und in jedem Fall gut überlegt sein


Da der Versicherer einen Teil der Prämie zur Deckung der Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risiko des Vertrages verwendet, fließt nur der verbleibende Teil in den Rückkaufswert und es ergibt sich in den ersten Jahren ein deutlich niedrigerer Rückkaufswert als die eingezahlte Summer. Eine vorzeitige Kündigung sollte immer der letzte Schritt sein. Sprechen Sie mit dem Vertreter des Versicherungsunternehmens über andere Alternativen.
auf die Erträge Ihrer Lebensversicherung wird innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre eine Kapitalertragssteuer fällig.
 

 

 

 

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