| FAQ -
Häufig gestellte Fragen zur
Lebensversicherung
1. Wann leistet die
Kapitallebensversicherung?
Die
Kapitallebensversicheung
leistet in den zwei
folgenden Fällen:
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1.1 |
Bei
Tod des Versicherten
während der
Vertragslaufzeit
In diesem Fall wird
die vertraglich
vereinbarte
Versicherungssumme
der
Lebensversicherung
ausgezahlt.
Die Summen wird in
der Regel an die im
Vertrag bestimmte
Person ausgezahlt.
Automatisch gelten
die Erben als
bezugsberechtigt
wenn keine klare
vertragliche
Regelung vorhanden
ist.
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1.2 |
Wenn
der Versicherte den
Vertagsablauf erlebt
In diesem Fall
erhält der
Versicherungsnehmer
die
Versicherungssumme
zuzüglich der
angesammelten
Überschuß- bzw.
Gewinnanteile. |
2. Wann leistet die
Kapitallebensversicherung
nicht?
Keine bzw. verminderte
Leistungen werden erbracht:
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2.1 |
Wenn der
Versicherte vor
Ablauf von drei
Jahren nach
Vertragsabschluß
durch Selbstmord zu
Tode kommt.
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2.2 |
Wenn das Ableben
der versicherten
Person in
unmittelbarem oder
mittelbarem
Zusammenhang mit
kriegerischen
Ereignissen steht.
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2.3 |
Wenn bei
Vertragsabschluß die
Gesundheitsfragen
nicht
wahrheitsgemäß,
unvollständig oder
bewußt falsch
beantwortet wurden
und die nicht
angegebenen Umstände
mit dem Todesfall im
Zusammenhang stehen.
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3. Wann besteht
Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz
beginnt zu dem im
Versicherungsschein
genannten Zeitpunkt.
Voraussetzung ist, daß der
sogenannte Erst- Beitrag
nach Aufforderung
unverzüglich bezahlt wird
und die Folgebeiträge
termingerecht entrichtet
werden.
Versicherungsschutz besteht
für die festgelegte
Vertragsdauer.
4. Was muss soll man beim
Abschluss beachten?
Beim Abschluß einer
Kapitallebensversicherung
gibt es eine Vielzahl von
beachtenswerten Kriterien.
Auf einige dieser Punkte
möchten wir nachfolgend
eingehen:
Zu welchem Zeitpunkt
und in welcher Höhe sollen
Leistungen erbracht werden,
d.h. man sollte sich über
sinnvolle Laufzeiten und
Versicherungssummen Gedanken
machen.
Die Gesundheitsfragen im
Antrag müssen vollständig
und wahrheitsgemäß
beantwortet werden um den
Versicherungsschutz nicht zu
gefährden
Um den Wertverlust der in
der Regel über Jahrzehnte
laufenden Verträge
auszugleichen kann man eine
sog. Dynamik vereinbaren.
Hierbei werden Beiträge und
Leistungen jährlich erhöht.
Diese Erhöhung erfolgt
entweder durch einen bereits
bei Vertragsabschluß fest
vereinbarten Prozentsatz,
oder durch die prozentuale
Steigerung des
Höchstbetrages in der
gesetzlichen
Rentenversicherung der
Angestellten.
Um im Todesfall
Streitigkeiten zu verhindern
sollte bereits bei
Vertragsabschluß ein
namentlicher Empfänger der
Todesfalleistung benannt
werden. Sie können diese
Person während der
Vertragslaufzeit jederzeit
ändern sofern nicht
ausdrücklich ein
unwiderrufliches Bezugsrecht
vereinbart wurde.
5. Was ist bei der
Kündigung einer
Lebensversicherung zu
beachten?
Eine Kündigung sollte immer
die letzte Möglichkeit
darstellen und in jedem Fall
gut überlegt sein
Da der Versicherer einen
Teil der Prämie zur Deckung
der Kosten für Abschluss,
Verwaltung und Risiko des
Vertrages verwendet, fließt
nur der verbleibende Teil in
den Rückkaufswert und es
ergibt sich in den ersten
Jahren ein deutlich
niedrigerer Rückkaufswert
als die eingezahlte Summer.
Eine vorzeitige Kündigung
sollte immer der letzte
Schritt sein. Sprechen Sie
mit dem Vertreter des
Versicherungsunternehmens
über andere Alternativen.
auf die Erträge Ihrer
Lebensversicherung wird
innerhalb der ersten 12
Versicherungsjahre eine
Kapitalertragssteuer fällig.
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