Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab
einem Invaliditätsgrad von mindestens 50%
erbracht. Sie wird in der Regel monatlich
und lebenslang bezahlt
Eine Unfallrente wird ab
einem Invaliditätsgrad von mindestens 50%
erbracht. Sie wird in der Regel monatlich
und lebenslang bezahlt
Invaliditätsleistung
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer
dauerhaften Beeinträchtigung der
körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige
Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der
Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr
vollendet. In diesen Fall wird eine
Rentenzahlung erbracht). Die Höhe der
Leistung richtet sich nach der vereinbarten
Versicherungssumme und dem Grad der
Invalidität.
Krankentagegeld
Das
Krankentagegeld dient der Absicherung eines
möglichen Verdienstausfalls aufgrund eines
Unfalls. Wird der Versicherte aufgrund eines
Unfalles krank geschrieben, so wird für
diese Dauer längstens allerdings für ein ein
Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld
bezahlt.
Todesfall-Leistung
Führt der
Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so
entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend
der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis:
Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere
Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall
eine Invalidität absehbar, so erbringt der
Versicherer bei vereinbarter
Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)
Bergungskosten
Bergungskosten können bis maximal 10.000,-
EUR mitversichert werden.
Einige
Versicherer bieten diese oftmals beitragfrei
mit an.
Genesungsgeld
Genesungsgeld wird
üblicherweise in der gleichen Höhe und für
die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das
Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist
die Leistung meistes auf eine Dauer von max.
100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf
Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung
aus dem Krankenhaus. Ein Genesungsgeld kann
immer nur in Zusammenhang mit einem
Krankenhaustagegeld vereinbart werden. Es
kann nur in gleicher Höhe wie das
Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.
Krankenhaustagegeld
Für
jeden Kalendertag an dem sich der
Versicherte unfallbedingt in vollstationärer
Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte
Krankenhaustagegeld bezahlt. (In der Regel
für maximal 2-3 Jahre)
Gesetzlich Krankenversicherte haben im
Krankenhaus eine Eigenbeteiligung in Höhe
von EUR 8,70 für max. 14 Tage im Jahr zu
erbringen.
Es empfiehlt
sich daher eine Höhe von ca.10,- EUR zu
vereinbaren.
kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person
durch einen Unfall derart entstellt, daß
sich diese zu einer kosmetischen Operation
entschließt, so werden die Behandlungskosten
inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der
vereinbarten Versicherungssumme
erstattet.(Hinweis: Die Behandlung muß bei
Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach
dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen).
Zur Online Berechnung
Unfallversicherung |