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   Leistungen der Unfallversicherungen - Informationen
 
 
Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang bezahlt

Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang bezahlt

Invaliditätsleistung
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall wird eine Rentenzahlung erbracht). Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.

Krankentagegeld
Das Krankentagegeld dient der Absicherung eines möglichen Verdienstausfalls aufgrund eines Unfalls. Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles krank geschrieben, so wird für diese Dauer längstens allerdings für ein ein Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld bezahlt.

Todesfall-Leistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)

Bergungskosten
Bergungskosten können bis maximal 10.000,- EUR mitversichert werden.
Einige Versicherer bieten diese oftmals beitragfrei mit an. 

Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus. Ein Genesungsgeld kann immer nur in Zusammenhang mit einem Krankenhaustagegeld vereinbart werden. Es kann nur in gleicher Höhe wie das Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.

Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt. (In der Regel für maximal 2-3 Jahre) Gesetzlich Krankenversicherte haben im Krankenhaus eine Eigenbeteiligung in Höhe von EUR 8,70 für max. 14 Tage im Jahr zu erbringen. Es empfiehlt sich daher eine Höhe von ca.10,- EUR zu vereinbaren. 

kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.(Hinweis: Die Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen).


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