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Wohngebäudeversicherung
Versichert sind bei der Gebäudeversicherung grundsätzlich die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient gilt ebenfalls als mitversichert. Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstückbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind bei der Gebäudeversicherung in der Regel nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
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